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   OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22   

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https://dejure.org/2022,28698
OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22 (https://dejure.org/2022,28698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2022 - 26 W 5/22 (https://dejure.org/2022,28698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2022 - 26 W 5/22 (https://dejure.org/2022,28698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935 ; ZPO § 940 ; AktG § 302
    1. Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutzes kommt eine Befriedigungsverfügung in vorweggenommener Erfüllung des Hauptsacheanspruchs in Betracht, wenn das Unterbleiben der einstweiligen Verfügung zu einer existenziellen Notlage oder ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 935 ; ZPO § 940 ; AktG § 302
    Vorläufige Fortsetzung von Erdgaslieferungen Befriedigungsverfügung zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutzes Voraussetzungen einer Existenzgefährdung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorwegnahme durch Befriedigungsverfügung setzt existenzielle Notlage voraus!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Existenzgefährdung der Tochtergesellschaft bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Rechtsschutz: Keine Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei Existenzgefährdung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2641
  • NZG 2023, 1128
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Frankfurt/Main, 29.08.2022 - 3 O 42/22
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22
    Unter Wiederholung und Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vorbringens macht sie geltend, es sei nicht nachvollziehbar, dass das Landgericht nicht auf die von ihr vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt a.M. (Az.: 3-03 O 42/22) sowie des Landgerichts Weiden (Az.: 1 HK O 16/22) eingegangen sei, die in zwei parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren bereits einstweilige Verfügungen auf Weiterbelieferung mit Gas erlassen hätten.

    Aus den vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Weiden vom 22.07.2022 (1 HK O 16/22) und des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.08.2022 (3-03 O 42/22) in ähnlich gelagerten einstweiligen Verfügungsverfahren kann die Antragstellerin nichts zu ihren Gunsten herleiten.

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22
    Es reicht nicht aus, dass die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers ohne den Erlass der beantragten Verfügung vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte oder dass das Anliegen des Antragstellers darauf gerichtet ist, wesentliche Nachteile abzuwenden, da diese Tatbestandsvoraussetzungen bereits in den §§ 935, 940 ZPO für den Erlass einer vorläufigen Regelung aufgestellt sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.06.1995 - U (Kart) 15/95, NJW-RR 1996, 123, 124).

    Diese Situation, die den Erlass einer Leistungsverfügung rechtfertigt, wird daher auch gemeinhin als "Notlage" oder "existentielle Notlage" benannt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.06.1995, a.a.O; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 ZPO Rn. 6; MüKoZPO/Drescher, BeckOK ZPO/Mayer; Musielak/Voit/Huber; jew. a.a.O.).

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22
    Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutzes kommt allerdings dann eine Befriedigungsverfügung in vorweggenommener Erfüllung des Hauptsacheanspruchs in Betracht, wenn das Unterbleiben der einstweiligen Verfügung zu einer existenziellen Notlage oder zu irreparablen Schädigungen des Antragstellers führt und keine vergleichbaren Nachteile zulasten des Antragsgegners einzutreten drohen (MüKoZPO/Drescher, § 938 Rn. 38; BeckOK ZPO/Mayer, § 938 Rn. 14; Musielak/Voit/Huber, § 940 Rn. 14; BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - I ZB 96/16, NJW 2018, 1317 Rn. 35; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 28.09.2023 - 1 BvR 1740/23

    Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung

    Dringlichkeit im Sinne des § 944 ZPO und damit die Voraussetzung für eine Entscheidung durch den Vorsitzenden liegt vor, wenn das Zusammentreten des Kollegialorgans zu einer erheblichen Verzögerung führen würde und hierdurch der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes gefährdet wäre, was etwa dann der Fall sein kann, wenn - wie vorliegend - die Kammer für Handelssachen zu entscheiden hat und die ehrenamtlichen Richter nicht schnell genug erreicht werden können (vgl. KG, Beschluss vom 28. August 2012 - 5 W 175/12 -, Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2022 - I-26 W 5/22 -, Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutzes kommt allerdings dann eine Leistungs- oder Befriedigungsverfügung in vorweggenommener Erfüllung des Hauptsacheanspruchs in Betracht, wenn das Unterbleiben der einstweiligen Verfügung zu einer existenziellen Notlage oder zu irreparablen Schädigungen des Antragstellers führt und keine vergleichbaren Nachteile zulasten des Antragsgegners einzutreten drohen (MüKoZPO/Drescher, a.a.O., § 938 Rn. 38; BeckOK ZPO/Mayer, a.a.O., § 938 Rn. 14; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 940 Rn. 14; BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - I ZB 96/16, NJW 2018, 1317 Rn. 35; Senat, Beschl. v. 10.10.2022 - I-26 W 5/22, zur Veröff. best.; jew. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 31.08.2023 - 13 S 24/23

    Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Unterlassung der Verengung einer

    Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutzes kommt allerdings dann eine Befriedigungsverfügung in vorweggenommener Erfüllung des Hauptsacheanspruchs in Betracht, wenn das Unterbleiben der einstweiligen Verfügung zu einer existenziellen Notlage oder zu irreparablen Schädigungen des Antragstellers führt und keine vergleichbaren Nachteile zulasten des Antragsgegners einzutreten drohen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2022 - I-26 W 5/22 -, juris, Rn. 15 f. m.w.N.).
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